Karten
Landeskarte, Luftbild und LiDAR-Relief von swisstopo, Wildräume und Wildschutzgebiete des Kantons Bern, Kantons- und Gemeindegrenzen – jede Ebene ein- und ausblendbar, das Relief mit Schieber. Angemeldete Mitglieder sehen dazu die Hege-Karte des Vereins.
Gültig für den Kanton Bern. Jagdzeiten, Schusszeiten, Schontage, Fahrzeit-Perioden, Nachtansitz und Freigaben auf dieser Website gelten ausschliesslich für den Kanton Bern; in anderen Kantonen gelten andere Vorschriften. Massgebend ist immer der jeweils aktuelle Stand des Jagdinspektorats des Kantons Bern – die Jagdverordnung samt Anhang 1, die Festlegungen für die laufende Jagdperiode und die täglichen Freigaben. Diese Seite führt die amtlichen Dokumente automatisch nach, ersetzt sie aber nicht: Angaben ohne Gewähr.
Karten: © swisstopo (Landeskarten, Luftbild, swissSURFACE3D/swissALTI3D, Grenzen), Kanton Bern (Wildräume, Wildschutzgebiete, Wildruhezonen), BAFU (Jagdbanngebiete, Vegetationshöhe). Die Ebenen werden bei jedem Aufruf live von den Diensten geladen – kein Zwischenstand, immer der amtliche.
Hybrid: Luftbild mit Karte. Das Luftbild zeigt, wie es draussen aussieht – Waldränder, Schneisen, einzelne Bäume, frisch geerntete Felder. Was ihm fehlt, sind die Namen. Im Hybrid liegt die Landeskarte darüber: Orts- und Flurnamen, Strassen, Höhenlinien und Wege stehen im Bild, der Rest der Karte verschwindet. Wie viel Karte du siehst, regelt der Schieber; beim starken Hineinzoomen tritt sie von selbst zurück, weil die Beschriftung sonst das halbe Dorf verdeckt.
Die zwei Ringe des Fadenkreuz-Werkzeugs. Ein Tipp auf die Karte setzt zwei Kreise um denselben Punkt. Der äussere misst 200 Meter – die grösste zulässige Schussdistanz für den Kugelschuss; für Schrot und Flintenlaufgeschosse sind es 35 Meter, und beim Schätzen wird ein Fehler von höchstens zehn Prozent zugestanden (Art. 18 JaV). Der innere misst 100 Meter: So weit um ein ständig bewohntes Gebäude herum ist die Jagd verboten, solange nicht Wald, eine waldähnliche Bestockung oder eine sichtbehindernde Hecke zwischen dem Gebäude und dir steht (Art. 15 Abs. 1 Bst. c JaV). Für Fuchs, Dachs, Steinmarder, Marderhund und Waschbär darf mit Einwilligung der Bewohnerinnen und Bewohner auch innerhalb dieser Grenze gejagt werden (Art. 15 Abs. 4 JaV). Auf den Ansitz gesetzt zeigt der äussere Ring die Reichweite, auf ein Haus gesetzt der innere die Verbotszone; beide lassen sich am Mittelpunkt verschieben.
So liest du das LiDAR-Relief. swissSURFACE3D zeigt die Oberfläche samt Wald und Gebäuden, swissALTI3D das nackte Gelände darunter: Gräben, Kanzeln, alte Wege, Wildwechsel-Mulden. Mit dem Schieber legst du das Relief halbtransparent über Landeskarte oder Luftbild. Die Wildräume des ganzen Kantons und die Kantonsgrenze liegen als Ebenen darüber – im Äumig, in der Chammere und im Hinger-Äumig verläuft die Grenze zu Luzern mitten durch das Jagdgebiet.